Übersicht

Stefan Micheler, Jakob Michelsen, Moritz Terfloth
Archivalische Entsorgung der deutschen Geschichte?
Historiker fordern die vollständige Aufbewahrung
wichtiger Gerichtsakten aus der NS-Zeit

Hans Wilhelm Eckardt, Hans-Dieter Loose, Claus Stukenbrock
Sind im »Culture War«alle Mittel erlaubt?
Eine Erwiderung

Norbert Finzsch, Stefan Micheler Jakob Michelsen, Moritz Terfloth
Replik



Stefan Micheler, Jakob Michelsen, Moritz Terfloth zur Übersicht

Archivalische Entsorgung der deutschen Geschichte?
Historiker fordern die vollständige Aufbewahrung wichtiger Gerichtsakten aus der NS-Zeit

Gerd Korman aus Cornell im Bundesstaat New York protestierte Mitte Januar 1996 in einem Brief an den Hamburger Bürgermeister Henning Voscherau gegen die Vernichtung von Strafjustizakten aus der NS-Zeit durch das Hamburger Staatsarchiv: »Da ich als Kind aus Hamburg 1938 deportiert wurde, befinden sich meine Familienmitglieder und ich selbst in diesen Akten. Aber auch als Historiker, der mit Akten aus der Naziperiode in Staatsarchiven gearbeitet hat, protestiere ich. [...] Es gibt so viel zu lernen und verstehen, besonders jetzt, wo unter unseren Bürgern und unseren Wissenschaftlern so viele sind, die diese schrecklichen Jahre nicht selbst miterlebt haben. [...] Die Behandlung von Archivmaterial erfordert die Aufsicht von Wissenschaftlern, die aus eigener Forschungspraxis wissen, wieviel unerwartetes Wissen aus alten Akten und Manuskripten herausgeholt werden kann.« Gerd Korman ist 1928 in Hamburg geboren. Unter seinen Verwandten sind etliche, die als Juden von den Nationalsozialsten ermordet wurden. Sein Vater Osias wurde 1935 oder 1936 vor Gericht gestellt, weil er angeblich eine Hakenkreuzfahne angespuckt hatte. Er kam frei, wurde aber mit seiner Familie in die Emigration gezwungen. Gerd Korman ist heute emeritierter Professor für Geschichte an der renommierten Cornell University und arbeitet vor allem zur Geschichte des Holocaust.

Ein Arbeitskreis um Norbert Finzsch, Professor am Historischen Seminar der Universität Hamburg und unter anderem Spezialist für die Geschichte der Kriminalität, fordert die lückenlose Aufbewahrung der Akten der Hamburger Staatsanwaltschaft, die in den Jahren 1935-1945 reponiert, das heißt abgelegt wurden. Der Direktor des Hamburger Staatsarchivs, Hans-Dieter Loose, der Leiter der zuständigen Abteilung, Hans-Wilhelm Eckardt, und dessen Stellvertreter, Claus Stukenbrock, verantwortlich für die Bewertung der Akten, bestehen hingegen darauf, diese auf ein Zehntel bis ein Siebtel des vorgefundenen Bestandes zu verringern und Akten, die nach Ansicht des Staatsarchivs nicht »archivwürdig« sind, dem Reißwolf zu übergeben. Neben den genannten Akten geht es auch um Gefangenenpersonalakten aus dem Gefängnis und Konzentrationslager Fuhlsbüttel, die ebenfalls seit mehreren Jahren ausgesondert werden, einen komplett überlieferten Bestand von Akten der Staatsanwaltschaft von 1930-1935, der noch nicht bearbeitet wird, sowie Akten der Staatsanwaltschaft aus der Zeit nach 1945, die nur noch zum Teil vorhanden sind, da sie laufend mit Billigung des Staatsarchivs von Nicht-ArchivarInnen und Nicht-HistorikerInnen auf Grundlage fragwürdiger Kriterien vernichtet werden, um Platz im Strafjustizgebäude zu schaffen. Finzsch ist der Ansicht, es sei wichtig, alle genannten Bestände vor der Vernichtung zu bewahren und die Reste der erstgenannten Bestände komplett zu erhalten. Die Hamburger Akten der Staatsanwaltschaft waren hinsichtlich ihrer Vollständigkeit ein in Deutschland einmaliger Bestand an NS-Strafjustizakten.

Um die Geschichte des Nationalsozialismus angemessen untersuchen zu können, sei es unerläßlich, daß alle betreffenden Akten aufgehoben werden. Finzsch: »Der Gesamtbestand der NS-Stafiustizakten hätte erhalten bleiben müssen, weil jedes Strafverfahren zur Rekonstruktion von Rechtsanwendung notwendig ist.« Die Akten enthalten Auskünfte über Strafmaße im allgemeinen, unterschiedliche Strafmaße bei gleichen Delikten, Relationen von Strafhöhen usw. So sind aussagekräftige Forschungsergebnisse nur im Falle der Zugänglichkeit aller Verfahren/Urteile zu einem Delikt/einer Deliktgruppe zu erzielen. Sie hätten ferner erhalten bleiben müssen, weil jedes Strafverfahren zur Rekonstruktion von Ermittlungs- und Justizpraxis notwendig ist. Die Akten enthalten Auskünfte über Verfahrenswege, Vorgehensweise der Behörden/ Personen, Verteidigungsstrategien. Die besondere Bedeutung solcher Strafjustizakten liegt darüber hinaus darin, daß sie die Sozialgeschichte des NS-Staats dokumentierten: Sie enthalten neben den juristischen Tatbeständen zahlreiche Hinweise auf Lebens-, Arbeits- und Wohnverhältnisse der beteiligten Personen; wobei, abhängig vom jeweiligen Verfahren, die unterschiedlichsten Schichten und Lebensstile Eingang in die Akten fanden. So dokumentieren sie auch insbesondere die Verfolgung der (»vergessenen«) Opfer des Nationalsozialismus, wie Juden und Jüdinnen, Sinti und Roma, Homosexuelle, Prostituierte, wegen »Rassenschande« Verurteilte, Frauen, die abgetrieben haben, »Wehrkraftzersetzer«, Swing-Jugendliche, Zwangssterilisierte und »Bibelforscher«.

Insgesamt hat das Staatsarchiv bisher im Bestand der Akten der Staatsanwaltschaft aus den Jahren 1935-1945 alle Jahrgänge bis auf den von 1942 vollständig aussortieren lassen, vom Jahrgang 1942 ist noch etwa die Hälfte der vorgefundenen Akten nicht bearbeitet.

Seit 1987 ist das Staatsarchiv von verschiedenen Seiten zum Überdenken der Aktenvernichtung aufgefordert worden, unter anderem weil qualitative Untersuchungen hierdurch erschwert werden, ferner mit dem Hinweis auf die besondere Archivwürdigkeit bestimmter Strafakten, die Minderheiten betreffen und darauf, daß selbst quantitative Untersuchungen durch die undokumentierte Kassation unmöglich gemacht werden.

Seit Sommer 1991 ist in breiten HistorikerInnen-Kreisen in Hamburg die Aktenvernichtung durch das Staatsarchiv bekannt. Ab dem Sommer 1995 haben verschiedene WissenschaftlerInnen, Institutionen (unter anderem die Abteilung für Sexualforschung an der Universität Hamburg) und zahlreiche Homosexuellenverbände beim Hamburger Bürgermeister schriftlich gegen die Aktenvernichtung protestiert. Antworten des Bürgermeisters sind trotz mehrmaliger Schreiben bis heute ausgeblieben.

Im Sommer 1995 bildete sich in Verbindung mit den Schwullesbischen Studien der Universität Bremen eine Arbeitsgruppe, die im Rahmen eines größeren Forschungsprojektes unter anderem mit dem Bestand der Hamburger Strafjustizakten die Geschichte von homosexuellen Männern in Hamburg während der Zeit des Nationalsozialismus untersuchen möchte. Entsprechende Nutzungsanträge wurden gestellt und formal abgelehnt, lediglich die Sichtungsmöglichkeit wurde den Forschenden zugestanden.

Nach einem Gespräch des wissenschaftlichen Leiters der Schwullesbischen Studien Bremen, des Professors für Rechtssoziologie Rüdiger Lautmann, mit dem Justizsenator Wolfgang Hoffmann-Riem ordnete dieser im Rahmen seiner Kompetenz als Hausherr des Strafiustizgebäudes am 3. November 1995 an, »die Vernichtung der noch vorhandenen Hamburgischen Strafakten aus der NS-Zeit und dem Beginn der Nachkriegszeit zu stoppen und diese - soweit sie nicht im Staatsarchiv aufbewahrt werden - zunächst im Bereich der Justizbehörde zu lagern«.1 Doch liegt die letztendliche Entscheidung über das Aufheben der Akten nicht beim Justizsenator: Nach dem Hamburger Archivgesetz entscheidet allein das Staatsarchiv über die Archivwürdigkeit der Akten. Die Justizbehörde hat rechtlich nicht die Möglichkeit, sie dauerhaft aufzubewahren. Somit handelt es sich bei der Weisung des Senators nur um eine vorläufige Maßnahme und keine endgültige Sicherung.

Untersuchungen am Bestand bringen den Arbeitskreis zu der Einschätzung, daß das Vorgehen des Staatsarchivs in wissenschaftlicher Hinsicht eine Katastrophe und in politischer Hinsicht ein Skandal ist. Durch die unprofessionelle Dezimierung sowie Erfassung des Bestandes nach wissenschaftlich und archivalisch nicht nachvollziehbaren Kriterien, die vom Staatsarchiv für die Aussortierung vorgegeben wurden, wird die Arbeit von HistorikerInnen an diesen Primärquellen erschwert, bzw. unmöglich gemacht. Auch fand der Arbeitskreis heraus, daß Akten, die im Nationalsozialismus verfolgte Minderheiten betreffen, vernichtet worden sind. Laut dem Kriterienkatalog des Staatsarchivs sind aber »Akten, in denen Verfolgte als Täter oder Opfer auftreten«, zur Archivierung vorgesehen.2 Somit sind auch Unterlagen vernichtet worden, die die Grundlage für eventuelle Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren bilden können. Detailliert nachweisen kann der Arbeitskreis dies für Akten nach § 175 (Homosexuelle), für andere Opfergruppen befürchtet er dies auch, denn in einer Antwort des Hamburger Senats auf eine Anfrage in der Bürgerschaft heißt es: »Verfahrensakten werden zu keiner Strafvorschrift vollständig aufgehoben3 Bestärkt wird die Vermutung des Arbeitskreises auch dadurch, daß das Staatsarchiv keinen Kassationsbericht vorlegen kann.

Gegenüber Wissenschaft und Öffentlichkeit hat das Staatsarchiv die Vernichtung von Akten, die verfolgte Minderheiten betreffen, mehrfach bestritten,4 auch nachdem sie bereits im September 1995 und erneut im April 1996 hinsichtlich von Fällen nach § 175 zugegeben worden war.5 Nachdem im April 1996 detailliert die Vernichtung einzelner Akten nachgewiesen werden konnte, erklärt das Staatsarchiv nunmehr, daß diese Akten zu keinem Zeitpunkt vollständig aufgehoben werden sollten. Hinsichtlich der Akten nach § 175 wurden Öffentlichkeit und Wissenschaft in die Irre geführt. WissenschaftlerInnen wurde darüber hinaus suggeriert, alle Akten zu den genannten Opfergruppen seien noch vorhanden. Somit mußten sie von falschen Voraussetzungen ausgehen, die teilweise schon zu falschen wissenschaftlichen Schlüssen geführt haben.

Die noch erhaltenen Akten ermöglichen durch ihre unprofessionelle Auswahl keinen Rückschluß auf die ursprüngliche Gesamtheit des Bestandes. Ziel jedes Auswahlverfahrens (Sample-Bildung) muß sein, daß die Aussagen in den verbliebenen Akten die des ursprünglichen Gesamtbestandes aller Akten möglichst getreu widerspiegeln. Für die Auswahl der Akten hätte das Random-Sample-Verfahren angewendet werden müssen. Das statt dessen weniger geeignete angewandte Verfahren der systematischen Wahrscheinlichkeitsauswahl ist darüber hinaus fehlerhaft durchgeführt worden. Unter anderem ist durch die Änderung der Stichprobengröße im Verlauf des Auswahlverfahrens - bis April 1988 jede 30. Akte des Amtsgerichts, danach jede 15. Akte - das Sample verfälscht worden. Auch ist vor der Kassation der Akten keine Aufstellung des überlieferten Bestandes nach Straftatbeständen, Strafmaß, Geschlecht, sozialem Status der Angeklagten etc. erstellt worden, die die Grundlage für eine Sample-Bildung hätte sein müssen und heute die einzige Möglichkeit wäre, Rückschlüsse auf den Gesamtbestand zu ziehen. Eine quantitative Auswertung der Akten ist damit nicht mehr möglich, eine qualitative Auswertung ist erschwert worden.

Zum Random-Sample-Verfahren bemerkt das Staatsarchiv in einer Stellungnahme: »Derartige Archivierungsverfahren gehören ins Reich der Phantasie und nicht zum theoretischen Arsenal des Archivwesens.«6 Der Detailkritik verschließt sich das Staatsarchiv vollends. So wird beispielsweise hinsichtlich des Vorwurfes, das Staatsarchiv habe durch die fehlerhafte Auswahl der Akten eine sinnvolle Verknüpfung des Materials (etwa um das Schicksal eines Verurteilten von der Anklageerhebung bis zur eventuellen Haftentlassung nachzuvollziehen) verhindert, weil aus den Akten der Staatsanwaltschaft und den Gefangenenpersonalakten unterschiedliche Stichproben gezogen wurden, erklärt: »Die Forderung ist sinnlos. Die Gefangenenpersonalakten der hamburgischen Strafvollzugsanstalten wurden im wesentlichen bereits vor 1985 bewertet und archiviert.«7 - Selbst wenn diese Aussage zutrifft, rechtfertigt sie nicht, daß in den folgenden Jahren auf Übergänge der verschiedenen Aktenbestände nicht geachtet wurde.

Nicht nur Akten von NS-Opfern sind durch das Hamburger Staatsarchiv vernichtet worden, auch die Kassation eines Teils der Personalakten von Juristen, die während der NS-Zeit tätig waren, steht für das Jahr 2000 an. Obwohl jeder Benutzer/jede Benutzerin des Staatsarchivs diese Tatsache dem entsprechenden Bestandsverzeichnis (241-2 Justizverwaltung - Personalakten) entnehmen kann, hat der Hamburger Senat in seiner Antwort auf eine Große Anfrage der GAI, zum Komplex der NS-Akten erklärt, eine Vernichtung von Justiz-Personalakten sei nicht geplant.8

Hinsichtlich der Akten der Staatsanwaltschaft aus den Jahren 1930-1935 wird in der genannten Antwort, die vermutlich vom Staatsarchiv vorformuliert wurde, behauptet, diese Akten hätten »Eine geringe Aussagekraft«. Indirekt wird auch behauptet, daß Strafjustizakten aus der Weimarer Republik unwichtig seien: »Die Akten betreffen weit überwiegend zu allen Zeiten anzutreffende Verstöße gegen Strafbestimmungen, die mit Freispruch endeten oder mit Geldbuße, Geldstrafe oder geringer Freiheitsstrafe geahndet wurden. Nur etwa ein Drittel der Fälle fällt in die NS-Zeit.« Hierzu ist festzuhalten, daß gerade die Analyse dieses Aktenbestands auch Aufschlüsse darüber geben könnte, ob in der Übergangsphase von der Demokratie zur Diktatur in der Rechtsprechung schon Elemente von völkischer oder NS-Ideologie zu finden sind. Erstaunlich ist auch, daß derartige Aussagen über einen Bestand getroffen werden können, der bisher kaum gesichtet wurde. Ferner heißt es: »Die ohnehin sehr geringe Aussagekraft der einzelnen Akte ist noch dadurch herabgesetzt, daß fast alle Akten aufgrund der Aufbewahrungsfristen 15 Jahre nach Weglegung ausgedünnt wurden, das heißt nur noch Strafbefehl oder Urteil, Strafantrag oder Anklageschrift und ggfs. Einweisungs- und Entlassungsnachweise enthalten, wodurch die Aussagekraft häufig gegen Null tendiert.« Im Gegenteil ist die Aussagekraft der genannten Akteninhalte sehr groß; so basieren maßgebliche sozialhistorische Arbeiten der 70er und 80er Jahre auf solchen Quellen. Die Antwort liest sich wie eine Rechtfertigung, auch diesen Bestand für die Forschung unbrauchbar zu machen.

Hinsichtlich der Nachkriegsakten (Reponierungsjahrgänge 1946-1948) wird angegeben, daß die Aussortierung ab 1979 durch die Staatsanwaltschaft nach vom Staatsarchiv vorgegebenen »groben« Kriterien erfolgte, das Staatsarchiv aber noch keine Akten übernommen habe. Aufbewahrt werden sollten »alle Verbrechenssachen vor der großen Strafkammer und Schwurgerichtssachen«, »alle Akten mit einem Umfang von mehr als 100 Blatt als Beispielakten« und »alle Akten, denen ohne Schwierigkeiten und besonderen Zeitaufwand zu entnehmen ist, daß deren Inhalt für die Erkenntnis der politischen, insbesondere nationalsozialistischen Verhältnisse, von allgemeiner Bedeutung ist.« Diese Kriterien sind sehr unpräzise und teilweise sehr fragwürdig; die Auswahl der Akten wurde nicht durch ArchivarInnen oder HistorikerInnen vorgenommen. Insbesondere erscheint es absurd, allein den Umfang einer Akte als einziges Kriterium für ihre Archivwürdigkeit anzusehen. Die Kriterien geben darüber hinaus keine Garantie dafür, daß nicht Akten vernichtet wurden und werden, die nach den Kriterien für den Bestand der Reponierungsjahrgänge 1935-1945 hätten erhalten werden müssen; es ist davon auszugehen, daß sich unter den Akten der Reponierungsjahrgänge 1946-1948 auch viele Akten aus Urteilsjahrgängen der NS-Zeit finden. Außerdem lassen die Kriterien nicht erkennen, daß der Umgang mit NS-Opfergruppen in der unmittelbaren Nachkriegszeit bei der Auswahl berücksichtigt wurde. Ferner ist festzuhalten, daß keine Angaben über die nicht zur Aufbewahrung im Staatsarchiv vorgesehenen Akten gemacht werden. Es liegt auch hier die Vermutung nahe, daß die Auswahl der Akten wissenschaftlichen Standards nicht genügt. Nach welchen Kriterien Strafjustizakten aus den Jahren nach 1949 vom Staatsarchiv aufbewahrt werden, liegt völlig im Dunkeln, da das Staatsarchiv hier auf interne Richtlinien, die nicht zugänglich sind, verweist.

Wenn die Befürchtung auch nur annähernd zutreffen sollte, daß die zuständigen Mitarbeiter des Staatsarchivs statt wissenschaftlicher Kriterien »Platzpragmatismus« zur Grundlage ihrer Bewertung von wichtigen Aktenbeständen machen, ist zu fragen, ob diese Beamten nicht das in sie von Gesellschaft und Wissenschaft gesetzte Vertrauen, mit sensiblen Akten sensibel umzugehen, enttäuscht haben. Auch mangelt es ihnen im Umgang mit gegen das Staatsarchiv vorgebrachter Kritik an Sensibilität. Statt sich mit der von Finzsch vorgebrachten Kritik inhaltlich auseinander zu setzen, greifen sie ihn persönlich an, verschleiern ihre Arbeitsweise gegenüber der Öffentlichkeit und führen die Wissenschaft mit falschen Angaben in die Irre.

So ist auch der Behauptung des Staatsarchivs, der Kriterienkatalog für die Auswahl der Akten sei mit verschiedenen Hamburger Forschungsinstituten abgesprochen gewesen,9 von Seiten der KZ-Gedenkstätte Neuengamme widersprochen worden. Der jetzige Leiter der KZ-Gedenkstätte, Detlef Garbe, teilt über ein Gespräch mit seinem Vorgänger Ludwig Eiber mit: »... von einer Zustimmung der KZ-Gedenkstätte könne jedoch nicht die Rede sein. Vielmehr betont Herr Eiber, der sich noch recht gut an den Vorgang erinnert, daß er unter Verweis auf den ›einzigartigen Bestand‹ nachdrücklich für eine Aufbewahrung der Strafsachen ›in toto ‹ plädiert hat.«10

Um auf die Fehler bei der Kassation der Akten durch das Hamburger Staatsarchiv aufmerksam zu machen, schickte Finzsch im Januar 1996 einen Brief an zahlreiche deutsche und ausländische KollegInnen, in dem er um Unterstützung beim Protest gegen die Aktenvernichtung bat. Dieser Brief wurde auch in verschiedenen Mailboxen des Internets abgelegt. Seitdem sind zahlreiche Protestschreiben aus dem In- und Ausland beim Ersten Bürgermeister Hamburgs, Henning Voscherau, eingegangen, unter anderem von einem Großteil der deutschen Sektionen der Historv-Departments US-amerikanischer Universitäten. Gleichzeitig haben sich auch viele WissenschaftlerInnen und Organisationen an die deutsche Botschaft in Washington gewandt. Am 18. Januar beschloß der Stadtrat von San Francisco, eine Protestnote an die Stadt Hamburg zu richten, in der diese aufgefordert wird, die Aktenvernichtung zu stoppen.

Erst daraufhin sah sich die Senatskanzlei veranlaßt, sich mit der Aktenvernichtung auseinanderzusetzen. Zumindest erhielten die Protestierenden ein Schreiben, in dem ihnen mitgeteilt wird, daß der Brief an den Direktor des Staatsarchivs weitergeleitet wurde. In diesem Schreiben wird versucht, Finzsch unwahrer Behauptungen zu bezichtigen, auf den eigentlichen Sachverhalt wird nicht eingegangen, mögliche Beschlüsse werden nicht mitgeteilt, Zusagen werden nicht getroffen. Der Leiter des Hamburger Staatsarchivs weist in seinen Antworten die Vorwürfe unter Hinweis auf den angeblich modellhaften Charakter der Aussortierung zurück.11 Gegenüber dem Fachbereichsrat Geschichtswissenschaft der Universität Hamburg wurde von Seiten des Staatsarchivs sogar geäußert, die Wissenschaft müsse den Archivaren »dankbar sein«, daß sie »unwichtige Akten« vernichteten.

Das Staatsarchiv ist nach wie vor nicht zu einer Übernahme der vorläufig vor der Vernichtung bewahrten Akten bereit, läßt im Strafjustizgebäude weiterhin vermeintlich nicht archivwürdige Akten aussortieren und will die bisherige Vernichtungspraxis fortsetzen. Ausdruck dessen ist auch, daß angeblich nicht archivwürdige Akten separat neben Müllsäcken abgelegt werden.

Der Rechtsausschuß der Hamburger Bürgerschaft hat die bisherige Vernichtungspraxis des Staatsarchivs in seinen Sitzungen vom 18.Januar und 8. Februar 1996 insofern gebilligt, als eine Aufbewahrung sämtlicher Akten im Staatsarchiv abgelehnt wird, lediglich einer (rechtlich fragwürdigen) Aufbewahrung in der Justizbehörde wurde zugestimmt. Nachdem weitere Details der Aktenvernichtung bekannt geworden sind, hat die Hamburger Bürgerschaft am 9. Mai 1996 die Angelegenheit ohne Aussprache erneut in den Rechtsausschuß überwiesen.

Der Fall hat eine politische Dimension, die über die Halsstarrigkeit und Borniertheit einiger Archivare und Landespolitiker hinausgeht. Als in der renommierten Smithsonian Institution in Washington D.C. 1995 eine Ausstellung zum 50. Jahrestag des Atomangriffs auf Hiroshima und Nagasaki eröffnet werden sollte (»Enola Gay«), kam es zu einem Eklat. Die politische Rechte, angeführt vom Parteiführer der Republikaner, Newt Gingrich, selbst Historiker im Nebenberuf, attackierte den vorbereiteten Begleittext zur Ausstellung als »anti-amerikanisch«. In diesem Text war die Rede davon gewesen, daß antijapanischer Rassismus dazu beigetragen habe, die Entscheidung zu treffen, japanische Städte und eben nicht deutsche mit den Atomwaffen zu bombardieren. Darüber hinaus habe Präsident Truman eine deutliche Warnung an die Adresse der Sowjetunion schicken wollen. Der Krieg - so die Autoren dieses ausgewogenen und vorsichtigen Textes - wäre wahrscheinlich auch ohne die Bombe siegreich beendet worden.12 Konservative und reaktionäre Gruppen - allen voran die American Legion und die Air Force Association - griffen die Smithsonian Institution (immerhin eine Regierungsorganisation) an, und die Organisatoren der Ausstellung beugten sich dem Druck. Der inkriminierte Text wurde zurückgezogen, nur der restaurierte Bomber, der die Hiroshima-Bombe abgeworfen hatte, wurde ausgestellt, ebenso weitere Flugzeuge wie die Spirit of St. Louis oder der Kitty Hawk Flyer, ohne Kontext, ohne Erklärungen. Diese Niederlage der HistorikerInnen zeigt, daß es eine »wertfreie Diskussion« über »Wissenschaftlichkeit« von Erinnerung nicht geben kann, sondern daß Diskurse wie im Falle der Enola Gay oder der Hamburger Justizakten immer »Culture Wars« sind. In beiden Fällen geht es um einen öffentlichen Disput darüber, wie mit Geschichte umgegangen werden soll. Hinter der symbolischen Entscheidung, bestimmte Akten zu vernichten oder politisch unliebsame Texte zu verhindern, steht die Auseinandersetzung um die Re-Interpretation von Geschichte, die nach dem Sieg des Westens im Kalten Krieg verstärkt betrieben wird. Es ist wichtig, diese »Culture Wars« zu führen, selbst wenn man in ihrem Verlauf nicht jede Auseinandersetzung gewinnt. Vor dem Nationalarchiv der USA steht eine monumentale Steinfigur, auf deren Sockel die warnenden Worte eingemeißelt sind: »Past is Prologue«.

Anmerkungen

1 Mitteilung der Staatlichen Pressestelle der Freien und Hansestadt Hamburg vom 27. November 1995.
2 Staatsarchiv Hamburg: Archivwürdige Strafverfahrensakten der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg, Typoskript, 5. März 1987. Vgl. auch: Gunther Schmitz/Hans-Christian Lassen/Klaus Bästlein, Hunderttausend Akten - Millionen Fakten. Zur Erfassung und Auswertung der Strafakten aus der NS-Zeit, in: »Für Führer, Volk und Vaterland ... « Hamburger Justiz im Nationalsozialismus, hg. von der Justizbehörde Hamburg, Hamburg 1992, S. 432-442 (hier: S. 435).
3 Bürgerschafts-Drucksache 15/3981, 26. September 1995.
4 »Homosexuelle gehören wie Juden und Sinti zu den Opfern des Nationalsozialismus. Diese Fälle erhalten wir komplett.« (Herr Loose, zitiert in: Jan Feddersen, Kein Fall für den Reißwolf, in: taz vom 21./22. Oktober 1995). »Soweit sich also aus den Strafakten Verfolgung von Homosexuellen, Sektenmitgliedern, Juden und anderen Minderheiten ergibt, sind diese Akten zur Archivierung vorgesehen.« (Herr Loose in einem Brief an WissenschaftlerInnen, die gegen die Aktenvernichtung protestiert hatten, zum Beispiel vom 6. Februar 1996 und 8. März 1996). »Wenn in den Akten von Hein Meier, dem kleinen Taschendieb, vermerkt ist, daß er Homosexueller war, dann wird die Akte aufbewahrt, weil er dann ja zu einer Verfolgtengruppe gehört. Wenn es aber nicht vermerkt oder bekannt ist, dann gehört er zu all den Taschendieben, deren Akten nur in einer Auswahl erhalten bleiben.« (Herr Eckardt, zitiert in: Anita Friedetzky, Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen? In: Junge Welt vom 4. März 1996.) »Es werden keine Akten vernichtet, die für Entschädigungsansprüche von Bedeutung sind, die Verfolgung von Minderheiten erkennen lassen oder einen politischen Einschlag haben.« (Hans Wilhelm Eckardt, Vorbildlich [Leserbrief], in: Hamburger Abendblatt vom 9./ 10. März 1996).
5 Bürgerschafts-Drucksache 15/3981, 26. September 1995, Bürgerschafts-Drucksache 15/ 5323, 16. April 1996.
6 Staatsarchiv Hamburg: Vermerk [zu zwei Papieren von Finzsch] von Dr. Eckardt, Typoskript, 22. April 1996.
7 Staatsarchiv Hamburg: Vermerk [zu zwei Papieren von Finzsch] von Dr. Eckardt, Typoskript, 22. April 1996.
8 Bürgerschafts-Drucksache 15/5323,16. April 1996.
9 Herr Loose behauptet dies zum Beispiel in einem Brief an WissenschaftlerInnen, die gegen die Aktenvernichtung protestiert hatten, zum Beispiel vom 6. Februar 1996 und 8. März 1996. Herr Eckardt äußert dies gegenüber der jungen Welt im März 1996 (Anita Friedetzky, Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen? In: Junge Welt vom 4. März 1996). Auch in der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der GAL-Fraktion vorn April 1990 wird dies behauptet. Hier heißt es sogar, daß Einwände nicht erhoben wurden (Bürgerschafts-Drucksache 15/5323, 16. April 1996).
10 Garbe, Detlef. Brief an Norbert Finzsch vom 18. April 1996.
11 Loose, Hans-Dieter: Brief an WissenschaftlerInnen, die gegen die Aktenvernichtung protestiert haben, zum Beispiel vom 6. Februar 1996 und 8. März 1996.
12 Ian Bururna, The War over the Bomb, in: New York Review of Books, 21. September 1995, S. 26-34, hier S. 28f.
 

Veröffentlichung

Micheler, Stefan / Michelsen, Jakob / Terfloth, Moritz: Archivalische Entsorgung der deutschen Geschichte? Historiker fordern die vollständige Aufbewahrung wichtiger Gerichtsakten aus der NS-Zeit. In: 1999, Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts, Heft 3/96, S. 138-145.



Sind im »Culture War« alle Mittel erlaubt?
Eine Erwiderung
zur Übersicht

In Heft 3/1996 (S. 138-145) haben in der Rubrik »Notizen aus der Wissenschaftspolitik« drei Herren, die offensichtlich zu einem Arbeitskreis um Professor Norbert Finzsch, Universität Hamburg, gehören, einen polemischen Beitrag veröffentlicht, der nicht nur das Staatsarchiv und den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg kontrafaktisch diffamiert, sondern persönliche Angriffe auf die Unterzeichneten enthält.
Seit mehr als einem Jahr hat das Staatsarchiv die im Zusammenhang mit der Archivierung von NS?Justizakten erhobenen Vorwürfe entkräftet. In zahlreichen mündlichen und schriftlichen Erklärungen ist der Sachverhalt intern und öffentlich dargestellt worden. Wir werden dies hier nicht im Einzelnen wiederholen, da die Auseinandersetzung offensichtlich fruchtlos ist. Gebetsmühlenartig werden in dein genannten Beitrag Behauptungen und Beschuldigungen wiederholt, deren Unrichtigkeit seit langem erwiesen ist.
Die völlige Unkenntnis der Autoren hinsichtlich archivischer Methoden und ihrer praktischen Umsetzung führt zu absolut unrealistischen Forderungen. Das vorn Staatsarchiv praktizierte, in der Publikation»Für Führer, Volk und Vaterland ... « (Hamburger Justiz im Nationalsozialismus, Hg. v. d. Justizbehörde Hamburg, Hamburg: Ergebnisse Verlag, 1992, S. 432?442) beschriebene Auswahlverfahren ist weder eine »wissenschaftliche Katastrophe« noch ein »politischer Skandal«, sondern gemessen an den Möglichkeiten staatlicher Archive in Deutschland ein seltener Glücksfall für die Wissenschaft. Die Behauptung, Forschung könne nur bei vollständig erhaltener Überlieferung zu fundierten Ergebnissen kommen, ist schlicht falsch. Es ist nicht erforderlich, tausende und abertausende von massenhaft gleichartigen Akten auszuwerten. Christiane Rothmaler etwa beschränkt sich für ihre 1990 veröffentlichte Abhandlung über Sterilisationen nach dem »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« in Hamburg 1934?1944 auf circa 6.000 im Staatsarchiv vorhandene Erbgesundheitsakten.
Doch derartige Sachargumente gehen an den Eiferern vorbei. Gesprächsangebote des Staatsarchivs und Aufforderungen des Fachbereichs Geschichtswissenschaft zur kollegialen Diskussion werden ignoriert. Nicht das Staatsarchiv täuscht die Öffentlichkeit, sondern diese Gruppe verbreitet wissentlich die Unwahrheit. Dabei wird verschwiegen, verkürzt, verdreht, verzerrt, verleumdet ? kurz, der Umgang mit den Quellen ist, insbesondere für Historiker, frappierend. Da sich diese Herren aber in einem »Culture War« wähnen ? Sprache kann ja verräterisch sein ?, sind wohl alle Mittel erlaubt. jeder, der sich ein eigenes Bild machen will, der deutschen Sprache mächtig ist und amtliche Veröffentlichungen nicht a priori für Lügengespinste hält, kann sich in den allgemein zugänglichen Drucksachen der Hamburgischen Bürgerschaft, insbesondere in der Antwort auf die Große Anfrage 15/5223, umfassend informieren.
Daß die Redaktion, der die öffentliche Auseinandersetzung nicht entgangen sein kann, eine wissenschaftliche Zeitschrift wie 1999 als Forum für pseudowissenschaftliche Skandalisierungen zur Verfügung stellt, ist überraschend. Nicht wenige Mitglieder der Redaktion kennen das Staatsarchiv und seine Arbeit aus eigener, häufiger Anschauung. Daß der genannte Beitrag überhaupt, daß er unkommentiert und ohne die faire Chance zur gleichzeitigen Stellungnahme gedruckt wurde, ist enttäuschend.

Hamburg, 30. September 1996

Hans Wilhelm Eckardt, Hans-Dieter Loose, Claus Stukenbrock



Replik zur Übersicht

Obwohl die Erwiderung der drei Mitarbeiter des Staatsarchivs auf unseren Beitrag in Heft 3/96 von Ton und Inhalt her für sich spricht, halten wir es doch für angebracht, einige Anwürfe richtig zu stellen.

Ziel unserer Aktivität war und ist, unverzichtbare Quellen aus der Zeit des Nationalsozialismus für die Gesellschaft und die Wissenschaft zu erhalten. Ferner wollen wir einen sensiblen Umgang mit wichtigen Akten sicher stellen und Archivierungsverfahren für Öffentlichkeit und Wissenschaft transparent machen.

Bei dem Bestand von Hamburger Strafjustizakten aus der Zeit des Nationalsozialismus, dessen wissenschaftliche Aussagekraft vom Staatsarchiv deutlich reduziert worden ist, handelt es sich nicht um »massenhaft gleichartige(n) Akten«, sondern um einen einmaligen Bestand, wobei jede Akte einen hohen individuellen Aussagewert hat. Ohne Zweifel lassen sich auch aus einer Auswahl von Quellen wichtige Forschungserkenntnisse ziehen, dies stellt allerdings hohe Ansprüche an das Auswahlverfahren und ist auch nicht für alle Forschungsfragen möglich. Durch die Dezimierung und die wissenschaftlich fragwürdige Auswahl der Akten sind quantitative und qualitative Forschungen erheblich erschwert worden. So können zum Beispiel im Zusammenhang entstandene Prozeßakten nicht mehr im Zusammenhang ausgewertet werden, auch ist es nicht einmal mehr möglich, festzustellen, wie viele Urteile zu einem Delikt in einem Jahr ergangen sind.

Die inhaltliche Kritik am Vorgehen des Staatsarchivs ist von diesem bisher in keiner seiner Verlautbarungen widerlegt worden, dies unterstreicht auch gerade die angeführte Antwort auf die Bürgerschafts-Anfrage 15/5223. In allen seinen Stellungnahmen hat das Staatsarchiv versucht, von seinen Fehlern abzulenken, und sich dabei auch nicht gescheut, wissentlich die Unwahrheit zu sagen. So wurde bis April 1996 wahrheitswidrig behauptet, es seien keine Akten, die die Verfolgung von Homosexuellen dokumentieren, vernichtet worden. Dementsprechend wurden auch mit den Akten arbeitende Wissenschaftlerinnen getäuscht.

Zu unserem Bedauern haben wir in der gesamten Auseinandersetzung mit dem Staatsarchiv immer wieder zur Kenntnis nehmen müssen, daß auf sachliche Kritik unsachlich geantwortet wird.

Hamburg den 19. November 1996

Norbert Finzsch, Stefan Micheler Jakob Michelsen, Moritz Terfloth
 

Veröffentlichung

Finzsch, Norbert / Micheler, Stefan / Michelsen, Jakob / Terfloth, Moritz: Replik (auf die Entgegnung von Mitarbeitern des Hamburger Staatsarchivs). In: 1999, Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts, Heft 1/97, S. 159-160.
 


http://www.stefanmicheler.de/wissenschaft/art_archiventsorgung_1997.html